Reform der Schuldenbremse gemäss Vorschlag der Grünliberalen
Der Grosse Rat diskutiert nächste Woche eine Verfassungsänderung, die bei der Schuldenbremse eine Mehrjahresbetrachtung einführen will. Das verhindert einen schädlichen Investitionsstau im Kanton Bern, ohne dabei eine Neuverschuldung zu riskieren. Der Vorschlag basiert auf der parlamentarischen Initiative «Mehrjahresbetrachtung bei der Schuldenbremse für die Investitionsrechnung» von GLP-Grossrat Michael Köpfli.
Nachdem eine erfreulich klare Mehrheit der Finanzkommission die Reform der Schuldenbremse unterstützt hat, erwarten die Grünliberalen nun vom Grossen Rat, dass er der Verfassungsänderung ebenso klar zustimmt. Mit der Revision der Kantonsverfassung können Überschüsse aus den Vorjahren für Investitionen verwendet werden. Der Kanton Bern bekommt damit den nötigen Handlungsspielraum für wichtige Investitionen in seine Infrastruktur. Zugleich bleiben die bewährten Elemente der bestehenden Schuldenbremsen erhalten. Zudem werden damit fragwürdige Fonds-Konstrukte überflüssig, mit denen in Vergangenheit die Verfassung geritzt wurde, . Die Grünliberalen sind überzeugt, dass diese Anpassung der Verfassung gut begründet und in einer Volksabstimmung mehrheitsfähig ist.
Revision des Steuergesetzes im Sinn der Grünliberalen
Die Grünliberalen begrüssen, dass die Finanzkommission des Grossen Rates in der Revision des Steuergesetzes eine Erhöhung der Abzüge für externe Kinderbetreuung auf CHF 16'000 pro Jahr vorsieht, wie es der Regierungsrat bereits bei der letzten Revision vorschlug. Dieser Antrag wurde damals leider in der zweiten Lesung im Parlament gesenkt. Für die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf bleibt diese Anpassung zentral und mit Blick auf den Fachkräftemangel ist sie es auch für die Berner Volkswirtschaft. Mit dieser angestrebten Änderung folgt die Finanzkommission einem langjährigen Anliegen der Grünliberalen.
Für Rückfragen zur Schuldenbremse und zum Steuergesetz:
Grossrat Michael Köpfli, 079 743 30 89
Lohngleichheit dank den Grünliberalen auch bei der Medienförderung
Die Grünliberalen unterstützen die Änderungen am Gesetz über die Information und die Medienförderung in zweiter Lesung. Besonders erfreut sind sie über den neuen Absatz 3 in Artikel 34e. Dieser Absatz geht auf einen Rückweisungsantrag der GLP-Fraktion zurück. Er legt fest, dass Betriebe, die indirekte Medienförderung erhalten, die Lohngleichheit zwischen Frau und Mann gewährleisten müssen. Der neue Absatz schliesst eine Lücke, die in der ursprünglichen Fassung des revidierten Gesetzes bestand.
Für Rückfragen zur Lohngleichheit bei der Medienförderung:
Grossrat Casimir von Arx, 076 348 16 40