Mit der Einführung der Vertrauensarbeitszeit wird ein wichtiges Anliegen der Grünliberalen umgesetzt. Bei der Vertrauensarbeitszeit steht die Erledigung von vereinbarten Aufgaben im Vordergrund, nicht die zeitliche Präsenz der Arbeitnehmenden. Das ist selbstverständlich nicht für alle Arbeitnehmer/-innen zumutbar und sinnvoll. Für Kaderangestellte mit hohem Gestaltungsspielraum und oftmals Führungsverantwortung ist es aber zielführend und angebracht. Es stärkt die Eigenverantwortung und den Handlungsspielraum dieser Angestellten.
Keine unnötigen Ausnahmen
Die von der Finanzkommission vorgeschlagene Einführung der Vertrauensarbeitszeit für alle Angestellten der Gehaltsklassen 27 bis 30 ist richtig und fair. Es gibt beispielsweise keinen Grund, warum Oberrichter/-innen oder der Generalstaatsanwalt von der Vertrauensarbeitszeit ausgenommen werden sollen, während Amtsvorsteher/-innen trotz tieferen Gehaltsklasse dieser unterstellt werden.
Entschädigung ja, aber verhältnismässig
Es ist richtig, dass die betroffenen Kaderangestellten für die Vertrauensarbeitszeit entschädigt werden. Die von der Kommission vorgesehene Zulage von sechs Prozent des Gehalts oder den Bezug von maximal zehn zusätzlichen Freitagen sind zielführend. Die vom Regierungsrat darüber hinaus vorgeschlagenen zusätzlichen drei Prozent Arbeitgeberbeiträge in die Pensionskasse kämen einer Überkompensation gleich. Dies haben die Grünliberalen bereits im Rahmen der Vernehmlassung kritisiert. Es ist deshalb richtig, dass die Finanzkommission darauf verzichten will.