Donnerstag, 8. Juli 2021

Grünliberale begrüssen Rahmen für Medienförderung im Informationsgesetz

Mit der Revision des Informationsgesetzes schafft der Kanton Bern eine Rechtsgrundlage für die Medienförderung, so dass in einem zweiten Schritt konkrete Förderinstrumente eingesetzt werden können. Die Grünliberalen begrüssen diesen Schritt wie auch weitere Neuerungen im Rahmen der Gesetzesrevision.

Medien, die über lokale, regionale und kantonale Angelegenheiten berichten, sind für unsere Gesellschaft und insbesondere das Funktionieren der (direkten) Demokratie unerlässlich. Von grosser Bedeutung ist, dass Medienschaffende über genügend Ressourcen verfügen, um über die reine Wiedergabe von Pressemeldungen hinausgehende journalistische Leistungen zu erbringen, beispielsweise: das Einholen von Stellungnahmen von Konkurrent:innen und unabhängigen Sachverständigen, das Erklären, Einordnen und Plausibilisieren von Aussagen oder das vertiefte Recherchieren komplexer Sachverhalte. Damit wichtige Ereignisse aus verschiedenen Perspektiven journalistisch beleuchtet werden, kommt auch der Vielfalt von lokaler, regionaler und kantonaler Berichterstattung eine grosse Bedeutung zu.

 

Die Grünliberalen beobachten mit Sorge, dass journalistische Ressourcen im Kanton Bern, aktuell beispielsweise bei «Der Bund» und «Berner Zeitung», zurückgefahren und dass Redaktionen zusammengelegt werden. Unsere Sorge gilt nicht der Tatsache, dass sich neue Lesegewohnheiten etablieren und deswegen alte Formate mit der Zeit durch neue ersetzt werden, sondern dem Rückgang der Ressourcen, bedingt durch systematische Finanzierungsprobleme. Aus diesem Grund begrüssen die Grünliberalen eine gesetzliche Grundlage zur Medienförderung im Informationsgesetz.

 

Mit der Revision des Informationsgesetzes möchte der Regierungsrat in einem ersten Schritt den rechtlichen Rahmen für Massnahmen der Medienförderung legen. Die konkreten Massnahmen sollen in einem weiteren Schritt festgelegt werden. Die Grünliberalen stimmen diesem zweistufigen Vorgehen zu. Wichtig ist aber, dass der Rahmen, der im ersten Schritt festgelegt wird, alle sinnvollen Formen der Medienförderung im zweiten Schritt zulässt und keine unnötigen Einschränkungen mit sich bringt.

 

Namentlich ist es für die Grünliberalen von zentraler Bedeutung, dass Förderungsmassnahmen möglich sind, die journalistische Leistung im Dienste der demokratischen Meinungsbildung unterstützen. Reine Unterstützung von Infrastruktur oder Logistik zielen nicht auf diese eigentlich gewollte journalistische Leistung. Anreize und Unterstützungen, die nicht direkt auf das Gewollte abzielen, sondern an andere Kriterien anknüpfen, bergen jeweils die Gefahr, dass die Empfänger:innen dieser Zahlungen sich an die Kriterien anpassen und letztlich Geschäftsmodelle gefördert werden, die das angestrebte Ziel nur ungenügend erreichen. Diese Gefahr besteht bei einer Medienförderung, die nicht auf die eigentliche journalistische Qualität oder Innovation zielt.

 

Die Umsetzung einer Medienförderung auf kantonaler Ebene ist anspruchsvoll. Nach der Schaffung der gesetzlichen Grundlage werden sich die Grünliberalen konstruktiv an der Diskussion über konkrete Umsetzungsvorschläge beteiligen, damit diese den im vorgängigen Absatz ausgeführten Grundsätzen gerecht werden.

 

Im Weiteren ist die Bestimmung, dass behördliche Informationen so formuliert und aufbereitet werden, dass sie möglichst für alle Menschen zugänglich und verständlich sind, im Sinne einer inklusiven Gesellschaft. Mit dem expliziten Grundsatz, dass Behörden für ihre Informationstätigkeit vorzugsweise das Internet nutzen, wird zudem dem technologischen Wandel Rechnung getragen. Die Massnahmen zur Förderung der politischen Bildung schliesslich sind wesentlich für das Funktionieren der direkten Demokratie, namentlich auch für die Sensibilisierung der Bevölkerung für die Rolle unabhängiger Medien als vierte Gewalt.